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AGB
1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für
alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden
Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir bereits hiermit
ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen
Bestätigung unsererseits.
CAGERO AG ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen
mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu
ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann
noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
2. Angebot
Unsere Angebote in Preislisten Inseraten oder anderen Medien sind
unverbindlich. Sämtliche Preise verstehen sich inkl. MWSt.
und ab unserem Lager. Preisänderungen können jederzeit
vorgenommen werden. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen,
Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als
Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine
Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3. Lieferung und Preise
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich
Transportkosten, inkl. 8% MWST. Massgebend sind die in unserer
Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für
Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen
sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Liefertag. Es bleibt uns
vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für
eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von unseren Kunden
gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem
Zuschlag berechnet.
4. Lieferzeiten
Wir werden soweit möglich, alle von Ihnen bestellten Waren zusammen
versenden. Sollte ein Auftrag Artikel enthalten, welche von unterschiedliche
Lieferzeiten abhängen, erhalten Sie Teillieferungen. Neuheiten
und Artikel, die von unseren Lieferanten nicht lagermässig verfügbar
sind, werden wir Ihnen nachliefern. Termine und Lieferfristen sind
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine
durch CAGERO AG steht unter dem Vorbehalt der
richtigen und rechtzeitigen Belieferung von CAGERO AG durch Zulieferanten und Hersteller. Ware, die am Lager ist
(für Beförderungsprobleme haften wir nicht) kommt innerhalb
von 5 Tagen zum Versand. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig,
bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Falls die
Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere
Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von
uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist,
wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der
Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer
berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung
zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag
befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.
Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des
Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als
auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte
Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche
wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch
solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind
ausgeschlossen.
5. Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die
Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die
Ware nicht abnehmen zu wollen, kann CAGERO AG
die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. CAGERO AG ist
berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des
vereinbarten Kaufpreises oder des Ersatz des effektiv entstandenen
Schadens vom Käufer zufordern.
6. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch CAGERO AG auf den Käufer über.
7. Lieferung
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte
Mengendifferenzen innerhalb von 4 Arbeitstagen nach Warenerhalt CAGERO AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt
werden
8. Gewährleistung
CAGERO AG gewährleistet, dass die verkaufte
Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und
Fabrikationsfehlern ist. Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich
auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener
Mängel müssen diese innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Entdeckung
schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel.
Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese
Mängel. Die Gewährleistung beträgt, falls nicht anders
erwähnt, 12 Monate ab Auslieferung. Bei Reklamationen muss das
Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte
Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert,
eingeschickt werden.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Tuning-Teile, den
normalen Verschleiss oder die Abnutzung. Ferner, von dieser Gewährleistung
ausgenommen sind sämtliche Fahrzeug Leuchtmittel. Hierfür
gelten die Gewährleistungsbedingungen des Beipackzettels. Werden
unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet,
die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt
jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen
ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung,
Lagerung und Handhabung des Artikels, oder Fremdeingriff sowie das
Öffnen von Komponenten zurückzuführen ist. Unwesentliche
Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine
Gewährleistungsrechte aus. CAGERO AG hat
während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose
Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch gegen
denselben Artikel oder einen gleichwertigen ist zulässig. Gewährleistungsansprüche
gegen CAGERO AG stehen nur dem unmittelbaren
Käufer zu und sind nicht abtretbar.
9. Retouren
Retouren akzeptieren wir nur nach vorhergehender Absprache und Zustimmung
innerhalb von 10 Arbeitstagen. Von der Rücksendung ausgeschlossen
sind gebrauchte oder sondergefertigte Ware, sowie Artikel mit speziellen
Hygienebestimmungen, soweit keine Herstellungs- oder Materialfehler
ausweisen, sowie Liquidationen. Retouren sind franko an unsere Adresse
zu senden. Die Ware muss originalverpackt, unverklebt und unbeschädigt,
d.h. in wiederverkaufsfähigem Zustand sein. Wir nehmen nur
solche Waren zurück, welche noch in unserem Verkaufsprogramm
figurieren
10. Reparaturen
Für Reparaturen verlangen wir, dass der defekte Artikel bzw.
die Komponente mit einer Kopie der Rechnung, mit der, der Artikel
geliefert wurde, an CAGERO AG zur Reparatur
eingeschickt oder angeliefert wird. Die Artikel müssen frei eintreffen.
Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Komponenten
treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung
beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch
der beschädigten Lieferungsgegenstände.
11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der
Firma CAGERO AG.
12. Zahlung
Die Bezahlung erfolgt bei Neukunden, soweit nicht anders vereinbart,
per Nachnahme, Kreditkarte oder Vorauskasse. Die Nachnahmegebühr
beträgt CHF. 15.00. Ist die Kreditwürdigkeit gewährleistet
kann eine Lieferung auch gegen Rechnung erfolgen. Die Lieferung erfolgt
grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost,
Spedition oder eigenem Fahrzeug, es wurde ausdrücklich etwas
anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn
wir über den Betrag verfügen können. Gerät der
Käufer in Verzug, ist CAGERO AG jederzeit
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen
und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle
Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug
gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft
nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die
geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern,
insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs-
oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt,
noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen
Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen. Für Ware die
speziell im Ausland bestellt werden muss, kann CAGERO AG eine Anzahlung von mindestens 30% des Bestellwertes erheben.
13. Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung für gelieferte Artikel erstreckt sich höchstens
bis zum fakturierten Betrag oder bis zum Ersatz des Produktes. Von
der Haftung ausgeschlossen sind alle Nebenkosten wie Einbau, Montage,
Lackierung usw., sowie alle Spesen und Umtriebe.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss
und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen
unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte
wird jede Haftung abgelehnt.
14. Gerichtsstand
CH-5400 Baden ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen
Obligationen Recht (OR).
CAGERO AG, 7. Juni 2011
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